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TRS IT Systemhaus

Röttbacher Str. 18

D-97907 Hasloch am Main (bei Wertheim)

 


 

Tel.: +49 (0)9342 - 934-5065

Fax: +49 (0)9342 - 919-8325

mail: info@trs-it-service.de

web: www.trs-it-service.de

NOTFALL-HOTLINE: +49(0)171-9946605

Ansprechpartner: Thomas Ramberger

USt-ID.: DE 210314454

 


 

 

1. Name der verantwortlichen Stelle

    TRS-IT-Service
 

2. Geschäftsführer
 

    Thomas Ramberger
 

Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
 

    Thomas Ramberger
 

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
 

    Röttbacher Str. 18, 97907 Hasloch am Main
 

    Geschäftsführer: Thomas Ramberger

    Inhaltlich verantwortlich: Thomas Ramberger

 


Haftungshinweis:
Gemäß § 5 Abs.1 TDG sind wir ausschließlich nur für die eigenen Inhalte verantwortlich. Für Links auf fremde Inhalte dritter Anbieter sind wir gemäß § 5 Abs.2 TDG nur verantwortlich, wenn wir von einem rechtswidrigen oder strafbaren Gehalt positive Kenntnis haben und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.

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Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen. Sollten Inhalte dieser Internetangebote gegen geltendes Urheberrecht oder das Markengesetz verstoßen, werden diese auf Hinweis schnellstmöglich entfernt.  

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
 

 


 

Datenschutz

Datenschutzhinweis (Privacy Policy)

Vielen Dank für den Besuch unserer Web-Site! Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Internet-Seiten sicher fühlen. Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten In der Regel können Sie die Seiten von TRS-IT-Service besuchen, ohne dass wir persönliche Daten von Ihnen benötigen.
Wir erfahren nur den Namen Ihres Internet Service Providers, die Webseite, von der aus Sie uns besuchen und die Webseiten, die Sie bei uns besuchen. Diese Informationen werden zu statistischen Zwecken ausgewertet, der einzelne Benutzer jedoch bleibt hierbei anonym.

Persönliche Daten werden nur dann erhoben und verarbeitet, wenn Sie die Service-Angebote von TRS-IT-Service nutzen und die für die Bearbeitung Ihres Wunsches notwendigen Daten angeben. In einigen Bereichen der Web-Site setzt TRS-IT-Service so genannte Cookies ein, um Ihnen unsere Leistung individueller zur Verfügung stellen zu können. Cookies sind Kennungen, die ein Webserver an Ihren Computer senden kann, um ihn für die Dauer des Besuches zu identifizieren. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass er Sie über die Platzierung von Cookies informiert. So wird der Gebrauch von Cookies für Sie transparent.

Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten und Zweckbindung

Alle im Rahmen der Internetdirektdienste anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung unserer Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt.

Auskunftsrecht und öffentliches Verfahrensverzeichnis

Auf Anforderung teilen wir Ihnen schriftlich entsprechend dem geltenden Recht mit, ob und welche persönlichen Daten über Sie bei uns gespeichert sind. In unserem öffentlichen Verfahrensverzeichnis haben wir die Angaben nach § 4e BDSG zusammengefasst.

Sicherheit

TRS-IT-Service schützt Ihre Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich direkt an unseren Beauftragten für den Datenschutz wenden, der mit seinem Team auch im Falle von Auskunftsersuchen, Anträgen oder Beschwerden zur Verfügung steht.

Datenschutzbeauftragter

Thomas Ramberger
Email: T.Ramberger@trs-it-service.de
 

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben entsprechend § 4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat. Diese und weitere Angaben sind beim Datenschutzbeauftragten von TRS-IT-Service in einer umfangreichen und detaillierten Übersicht erfasst. Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, stellen wir im Folgenden wesentliche Angaben über TRS-IT-Systeme verdichtet und zusammengefasst dar. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, in welchem Verfahren automatisierter Verarbeitung möglicherweise Ihre Daten bei TRS-IT-Systeme gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.Ihr Recht auf Auskunft gemäß § 34 BDSG wird hierdurch nicht eingeschränkt.

1. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Abgeleitet aus der Satzung des Unternehmens ist der Hauptzweck die Abwicklung von Kundenverträgen. Nebenzwecke sind die Personal-, Lieferantenverwaltung, Handelsvertreter- und Interessentenbetreuung. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.

2. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, in welchem Verfahren möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.

3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe Stellen und Abteilungen von TRS IT Systemhaus zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.

4. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.

5. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung an Drittstaaten findet zur Zeit nicht statt.

Hinweis:

Bei Nutzung der vorgenannten Links verlassen Sie das Internetangebot von TRS-IT-Service. Für den Inhalt aller daraufhin folgenden Seiten ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Wir machen uns die Inhalte nicht zu eigen und übernehmen insoweit keine Haftung. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Änderungsvorschläge und Hinweise nehmen wir unter der E-Mail Adresse info@trs-it-service.de entgegen. 
 

 


 

Lieferbedingungen

Die von uns genannten Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Versand

Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz des Lieferanten auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht dem Lieferanten die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Lieferanten auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.

Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist vom Lieferanten schriftlich übernommen worden.

4. Haftung für Mängel. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung im Hinblick auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese Mängel dem Lieferanten unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden vom Lieferanten nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Nicht offensichtliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Käufer dem Lieferanten gegenüber unverzüglich mitzuteilen.

Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Lieferanten kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis des Lieferanten erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.

Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nacherfüllung in Form einer Neulieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist dem Lieferanten eine Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.

Das Vorliegen eines Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:

Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Lieferanten Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Lieferant nach eigenem Ermessen.

Darüber hinaus hat der Lieferant das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl in Bezug auf Art und Weise und innerhalb einer angemessenen Frist, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Sachen zwei Jahre, für gebrauchte Sachen ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat nach Ablauf von sechs Monaten seit Auslieferung zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

Haftung für Pflichtverletzung des Lieferanten im Übrigen Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung des Lieferanten Folgendes:

Der Käufer hat dem Lieferanten zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Lieferanten geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien

Der Lieferant übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.

Preise

Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz des Lieferanten in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen des Lieferanten sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 7,5 % auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskontierungsspesen werden vom Lieferanten unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Der Lieferant übernimmt keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest.

Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Käufer fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Das selbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.

Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

Sämtliche Forderungen des Lieferanten gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen den Lieferanten zum Rücktritt berechtigen.

Eigentumsvorbehalt

Jede vom Lieferanten gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung) durch den Käufer ist keinesfalls gestattet.

Sollte der Käufer eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus seiner etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an die Lieferanten ab. Der Käufer ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzubeziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Käufer bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an den Lieferanten zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist der Lieferant sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Lieferanten gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

Die Geltendmachung der Rechte des Lieferanten aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferanten gegen den Käufer angerechnet.

a) Rücktrittsrecht des Lieferanten

Der Lieferant ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehende Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden, in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotests, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Lieferant und Käufer handelt.
Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
Wenn die unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit der Lieferant sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
Schutz- oder Urheberrechte Der Käufer wird von uns unverzüglich und schriftlich unterrichtet, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt geschützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzug des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten. Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen und dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziff. 6.4 entsprechend. Soweit Programme Lieferbestandteile sind, erwirbt der Kunde hieran ein einfaches Nut-zungsrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, z. B. in einem Software-Lizenzvertrag. Der Kunde wird alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Falle des Wiederverkaufes eventuelle Nutzungsrechtsbeschränkungen wirksam weitergeben. Die Nutzung im Netzwerk ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz zulässig.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort wird der Sitz des Lieferanten vereinbart.

Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Lieferanten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Abweichende Bestimmungen für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist:
A: Vorbemerkung (Vorbemerkung der AGB wird durch folgende Vorbemerkung ersetzt) Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur insoweit wirksam vereinbart, wenn sie dem Lieferanten rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und soweit sie den individual-vertraglichen wie auch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.

B: Haftung für Mängel

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel dem Lieferanten unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden vom Lieferanten nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen werden als solche nur dann vom Lieferanten anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Lieferanten kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis des Lieferanten erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.

Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigen Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:

Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Lieferanten Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Lieferant nach eigenem Ermessen.

Darüber hinaus hat der Lieferant das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

Haftung für Pflichtverletzung des Lieferanten im Übrigen

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung des Lieferanten Folgendes:

Der Käufer hat dem Lieferanten zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Lieferanten geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 III i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 II i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand währen des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen

Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

Eigentumsvorbehalt

Jede vom Lieferanten gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaupreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an die Lieferanten ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an eine Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an den Lieferanten ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Lieferant dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.

Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist der Lieferant sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Lieferanten gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Käufer berechtigt, vom Lieferanten insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

Die Geltendmachung der Rechte des Lieferanten aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seine vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferanten gegen den Käufer angerechnet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist der Sitz des Lieferanten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz des Lieferanten zu erbringen.

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